Kurzzeitkennzeichen

Alles, was Sie über das Kurzzeitkennzeichen wissen sollten

Das Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als „5-Tages-Kennzeichen“, ist eine praktische Lösung für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur Werkstatt. Allerdings gibt es seit dem 01. April 2015 wichtige Regelungen, die Fahrzeughalter beachten sollten.

Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen

  1. Aktuelle TÜV-Bescheinigung:
    Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen betrieben werden sollen, benötigen eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV).
  2. Ausnahmen ohne TÜV:
    Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder zur Untersuchungsstelle sind weiterhin ohne TÜV-Plakette erlaubt, sofern das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Optische Merkmale des Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich deutlich von herkömmlichen Kennzeichen:

  • Gelbes Feld: Am rechten Rand befindet sich ein gelbes Feld mit schwarzen Zahlen. Diese Zahlen zeigen das Ablaufdatum des Kennzeichens an.
  • Stadtkürzel und Zahlenkombination: Nach dem Stadtkürzel folgt eine mehrstellige Zahlenkombination.

Gültigkeitsdauer und Einschränkungen

  • 5 Tage Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Ausstellungsdatum exakt fünf Tage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Nicht übertragbar: Kurzzeitkennzeichen sind immer fahrzeuggebunden und können nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden.

Verwendungsmöglichkeiten

Kurzzeitkennzeichen sind ideal für:

  • Überführungsfahrten: Von einem Ort zum anderen, z. B. nach dem Fahrzeugkauf.
  • Probefahrten: Vor einem endgültigen Kaufabschluss.
  • Werkstattfahrten: Zum Beispiel bei Reparaturen oder notwendigen Inspektionen.