Kurzzeitkennzeichen
Alles, was Sie über das Kurzzeitkennzeichen wissen sollten
Das Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als „5-Tages-Kennzeichen“, ist eine praktische Lösung für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur Werkstatt. Allerdings gibt es seit dem 01. April 2015 wichtige Regelungen, die Fahrzeughalter beachten sollten.

Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen
- Aktuelle TÜV-Bescheinigung:
Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen betrieben werden sollen, benötigen eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV). - Ausnahmen ohne TÜV:
Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder zur Untersuchungsstelle sind weiterhin ohne TÜV-Plakette erlaubt, sofern das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Optische Merkmale des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich deutlich von herkömmlichen Kennzeichen:
- Gelbes Feld: Am rechten Rand befindet sich ein gelbes Feld mit schwarzen Zahlen. Diese Zahlen zeigen das Ablaufdatum des Kennzeichens an.
- Stadtkürzel und Zahlenkombination: Nach dem Stadtkürzel folgt eine mehrstellige Zahlenkombination.
Gültigkeitsdauer und Einschränkungen
- 5 Tage Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Ausstellungsdatum exakt fünf Tage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Nicht übertragbar: Kurzzeitkennzeichen sind immer fahrzeuggebunden und können nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden.
Verwendungsmöglichkeiten
Kurzzeitkennzeichen sind ideal für:
- Überführungsfahrten: Von einem Ort zum anderen, z. B. nach dem Fahrzeugkauf.
- Probefahrten: Vor einem endgültigen Kaufabschluss.
- Werkstattfahrten: Zum Beispiel bei Reparaturen oder notwendigen Inspektionen.